BSE durch Arzneimittel

Um das Risiko einer BSE-Infektion durch Arzneimittel möglichst auszuschließen, erarbeitete die oberste deutsche Behörde für Arzneimittel einen strengen Sicherheitskatalog. Darin werden eine kontrollierte Herkunft der Inhaltsstoffe oder Maßnahmen zur Abtötung des Erregers vorgeschrieben. Seit 1996 umfaßt das Gesetz alle Medikamente, die Bestandteile vom Rind enthalten können - im wesentlichen Wachstumshormone, Heparine, Enzyme und Insuline. Auch sogenannte Reimporte oder Parallelimporte müssen in Deutschland zugelassen werden und tragen dann eine Zulassungsnummer.

Packungsbeilage prüfen

Bei einigen Mitteln ist auf der Packungsbeilage angegeben, ob das Medikament aus Organprodukten hergestellt wurde - beispielsweise durch den Hinweis "bovinen Ursprungs". Fragen Sie im Zweifelsfall beim Hersteller oder beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Seestraße 10, 13353 Berlin) nach. Auch Ihr Apotheker verfügt über Zusatzinformationen und kann Recherchen über die Zusammensetzung durchführen.

Nutzen-Risiko-Abwägung

Grundsätzlich müssen Nutzen und Risiko eines Arzneimittels gegeneinander abgewogen werden. Auf einige Mittel, zum Beispiel zur Immunstimulation, können Sie ohne Nachteile verzichten. Setzen Sie jedoch keinesfalls ohne Rücksprache mit Ihrem Arzt wichtige Arzneimittel ab.

Medikamente im Ausland

Wenn Sie nach Großbritannien, Nordirland oder in die Schweiz fahren, nehmen Sie deutsche Medikamente mit. Seien Sie besonders vorsichtig bei nicht in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln, die Bestandteile vom Rind enthalten können.